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Zahnimplantat mit Versicherung: Kosten & Erstattung Eigenanteil von 2.350 auf 0 Euro senken

Ein Implantat kostet 2.000-3.500 Euro, die Kasse zahlt nur 650 Euro. Mit guter Versicherung: 0 Euro Eigenanteil.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Ein Zahnimplantat kostet zwischen 2.000 und 3.500 Euro, mit Knochenaufbau sogar bis zu 4.500 Euro.
  • check Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen Festzuschuss von 550 bis 700 Euro für die Krone, nicht für das Implantat selbst.
  • check Ohne Zusatzversicherung liegt Ihr Eigenanteil bei 70 bis 85 Prozent der Gesamtkosten, also 1.400 bis 3.000 Euro.
  • check Mit einem guten Tarif erstattet die Zahnzusatzversicherung 80 bis 100 Prozent und reduziert Ihren Eigenanteil auf wenige hundert Euro oder null.
  • check Beachten Sie die Wartezeit von meist 8 Monaten und die Zahnstaffel, die Leistungen in den ersten Jahren begrenzt.
Zahnimplantat mit Versicherung: Kosten & Erstattung
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Inhaltsverzeichnis

1. Was ein Implantat kostet – und wer es bezahlt

Ein Zahnimplantat kann zwischen 2.000 und 3.500 Euro kosten. Bei Knochenaufbau steigen die Kosten auf bis zu 4.500 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt davon nur einen Festzuschuss von etwa 550 bis 700 Euro. Der Rest bleibt als Eigenanteil bei Ihnen.

Eine Zahnzusatzversicherung für Implantate kann diese finanzielle Lücke schließen. Je nach Tarif erstattet sie 75 bis 100 Prozent der Kosten und reduziert Ihren Eigenanteil auf wenige hundert Euro oder sogar null. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Implantate kosten, wie viel die Kasse zahlt und worauf Sie bei der Tarifauswahl achten sollten.

2. Was sind Zahnimplantate und wie viel kosten sie?

Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Keramik. Der Zahnarzt setzt sie in den Kieferknochen ein, wo sie fest einwächst. Auf dem Implantat wird dann eine Krone, Brücke oder Prothese befestigt. Im Gegensatz zu herausnehmbarem Zahnersatz sitzt ein Implantat fest und fühlt sich an wie ein eigener Zahn.

Aufbau eines Zahnimplantats

Ein Zahnimplantat besteht aus drei Teilen: dem Implantkörper (der künstlichen Wurzel im Knochen), dem Abutment (Verbindungsstück) und der Suprakonstruktion (sichtbare Krone oder Brücke). Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst nur die Suprakonstruktion, nicht das Implantat selbst.

Was kostet ein Zahnimplantat?

Die Kosten für ein einzelnes Zahnimplantat liegen in der Regel zwischen 2.000 und 3.500 Euro. Im Frontzahnbereich, wo hohe ästhetische Ansprüche bestehen, können die Kosten auf 3.000 bis 4.500 Euro steigen.

🦷

Implantat-Typen im Überblick

Einzelimplantat (2.000-3.500 €)

Ersetzt einen einzelnen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich. Standard-Lösung mit bewährten Materialien und guter Langzeitprognose.

Frontzahnimplantat (3.000-4.500 €)

Ersetzt einen Schneidezahn oder Eckzahn. Erfordert höchste ästhetische Präzision und oft hochwertigere Materialien für ein natürliches Erscheinungsbild.

Implantat mit Knochenaufbau (2.500-4.500 €)

Notwendig wenn zu wenig Kieferknochen vorhanden ist. Der Knochen wird vor oder während der Implantation aufgebaut, was die Behandlungsdauer verlängert.

  • Einzelimplantat: 2.000-3.500 Euro
  • Frontzahnimplantat: 3.000-4.500 Euro
  • Implantat mit Knochenaufbau: 2.500-4.500 Euro
  • Krone auf Implantat: ca. 750 Euro

Wann ist ein Knochenaufbau nötig?

Wenn der Kieferknochen zu wenig Substanz hat, muss der Zahnarzt vor oder während der Implantation Knochen aufbauen. Das ist häufig der Fall, wenn der Zahn schon länger fehlt oder nach einer Parodontitis. Der Knochenaufbau kostet zusätzlich 300 bis 1.500 Euro, ein Sinuslift im Oberkiefer etwa 1.000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.

Wie lange dauert die Behandlung?

Die Einheilzeit des Implantats beträgt im Unterkiefer etwa 6 bis 8 Wochen, im Oberkiefer 8 bis 12 Wochen. Mit Knochenaufbau kann die Behandlung bis zu 9 Monate dauern. Insgesamt sollten Sie für die gesamte Implantatbehandlung 4 bis 8 Monate einplanen.

3. Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Implantaten?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Zahnimplantaten nur einen befundorientierten Festzuschuss. Dieser Zuschuss gilt für die Regelversorgung, also für die Krone auf dem Implantat. Das Implantat selbst und der Knochenaufbau werden von der Kasse nicht bezuschusst.

So funktioniert der Festzuschuss

Für eine Einzelzahnlücke beträgt der Festzuschuss je nach Bonusheft zwischen 550 und 700 Euro. Ohne Bonusheft erhalten Sie 60 Prozent der Regelversorgungskosten. Nach fünf Jahren lückenloser Zahnarztbesuche sind es 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent.

  • Ohne Bonus: 60% der Regelversorgung (ca. 550 Euro)
  • Nach 5 Jahren Bonusheft: 70% (ca. 645 Euro)
  • Nach 10 Jahren Bonusheft: 75% (ca. 690 Euro)

Ihr Eigenanteil ohne Zusatzversicherung

Der Eigenanteil bei einem Zahnimplantat ohne Zusatzversicherung liegt bei 70 bis 85 Prozent der Gesamtkosten. Bei einem Einzelimplantat für 3.000 Euro und einem Festzuschuss von 650 Euro müssen Sie etwa 2.350 Euro selbst zahlen. Bei Implantaten mit Knochenaufbau steigt der Eigenanteil auf 3.000 Euro und mehr.

" Leider werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur ein Bruchteil der Kosten für ein Implantat bezahlt. Hier haben Patienten mit Zahnzusatzversicherung Glück und können sich eine richtige Versorgung leisten. "
MW
Dr. Markus Weber

Zahnarzt, München

Eine Ausnahme gilt bei sozialer Härtefall-Regelung: Liegt Ihr Einkommen unter etwa 1.500 Euro monatlich (alleinstehend), erhalten Sie den doppelten Festzuschuss. Das Implantat selbst wird aber auch dann nicht bezahlt. Nur bei schweren Erkrankungen wie Tumoroperationen oder angeborenen Kieferfehlbildungen übernimmt die Kasse auch die Implantatkosten.

4. Wie viel erstattet die Zahnzusatzversicherung für Implantate?

Eine Zahnzusatzversicherung für Implantate erstattet je nach Tarif zwischen 75 und 100 Prozent der Kosten. Bei Premium-Tarifen liegt die Erstattung häufig bei 90 bis 100 Prozent. Die Versicherung zahlt zusätzlich zum Festzuschuss der Krankenkasse, sodass Ihr Eigenanteil deutlich sinkt oder ganz entfällt.

Beispielrechnung: Einzelimplantat für 3.000 Euro

Ein konkretes Beispiel zeigt den Unterschied: Bei einem Einzelimplantat für 3.000 Euro zahlt die gesetzliche Kasse etwa 650 Euro Festzuschuss. Ohne Zusatzversicherung bleiben Ihnen 2.350 Euro Eigenanteil.

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Beispielrechnung: Was bleibt übrig?

Implantat-Gesamtkosten − 3.000 €
GKV-Festzuschuss + 650 €
Ohne ZZV: Eigenanteil − 2.350 €
Mit 90%-Tarif: ZZV zahlt + 2.115 €
Mit ZZV: Eigenanteil nur 235 €

Ersparnis:

Mit einer guten Zahnzusatzversicherung sparen Sie über 2.000 Euro bei einem einzelnen Implantat.

  • Ohne Zahnzusatzversicherung: 2.350 Euro Eigenanteil
  • Mit 90%-Tarif: ca. 235 Euro Eigenanteil
  • Mit 100%-Tarif: 0 Euro Eigenanteil

Bei einem Implantat mit Knochenaufbau für 4.000 Euro ist der Unterschied noch größer: Ohne Versicherung zahlen Sie etwa 3.350 Euro selbst. Mit einem 100%-Tarif übernimmt die Versicherung diesen Betrag vollständig.

Knochenaufbau in der Erstattung

Nicht jeder Tarif erstattet Knochenaufbau automatisch. Bei guten Tarifen ist der Knochenaufbau im Erstattungssatz für Implantate enthalten. Prüfen Sie die Tarifbedingungen, ob Knochenaufbau explizit genannt ist. Sonst kann es passieren, dass Sie diese Kosten von 300 bis 1.500 Euro selbst tragen müssen.

Monatliche Beiträge

Je nach Alter und Leistungsumfang kosten gute Implantat-Tarife zwischen 20 und 45 Euro monatlich. Für Personen zwischen 31 und 40 Jahren liegen die Beiträge bei etwa 24 bis 38 Euro für 90 bis 100 Prozent Erstattung. Ab 41 Jahren steigen die Beiträge auf etwa 30 bis 44 Euro.

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5. Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Wartezeit?

Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von 8 Monaten für Zahnersatz. Das bedeutet: Schließen Sie heute ab, können Sie frühestens in 8 Monaten Leistungen für ein Implantat in Anspruch nehmen. Diese Regelung schützt die Versicherer vor Personen, die erst bei akutem Behandlungsbedarf eine Versicherung abschließen.

Sofortschutz-Tarife

Einige Tarife bieten Sofortschutz ohne Wartezeit. Diese Tarife leisten auch dann, wenn die Behandlung bereits angeraten wurde. Der Haken: Die Erstattung ist in den ersten Jahren oft auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zum Beispiel 750 Euro pro Jahr oder 1.500 Euro insgesamt für die Sofortschutz-Komponente.

⚖️

Mit oder ohne Wartezeit?

Standard-Tarif (mit Wartezeit)

Vorteile

  • Höhere Erstattungslimits ab Tag 1 nach Wartezeit
  • Günstigere monatliche Beiträge
  • Bessere Langzeit-Konditionen

Nachteile

  • 8 Monate keine Leistung für Implantate
  • Keine Hilfe bei akutem Bedarf

Sofortschutz-Tarif (ohne Wartezeit)

Vorteile

  • Sofortige Leistung möglich
  • Auch bei bereits angeratener Behandlung
  • Flexibler bei fehlenden Zähnen

Nachteile

  • Niedrigere Erstattungslimits anfangs
  • Oft höhere Beiträge
  • Zahnstaffel begrenzt Leistung stark

Zahnstaffel: Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren

Zusätzlich zur Wartezeit begrenzen die meisten Tarife ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren durch eine sogenannte Zahnstaffel. Typische Werte sind:

  • 1. Jahr: 500-1.750 Euro
  • 2. Jahr: 1.000-3.500 Euro
  • 3. Jahr: 1.500-5.250 Euro
  • Ab 4./5. Jahr: oft unbegrenzt

Da ein Implantat schnell 3.000 Euro oder mehr kostet, sollten Sie die Versicherung möglichst frühzeitig abschließen. So haben Sie bei Bedarf bereits hohe Erstattungslimits aufgebaut.

6. Worauf bei der Tarifauswahl für Implantate achten?

Nicht jede Zahnzusatzversicherung ist gleich gut für Implantate geeignet. Achten Sie bei der Tarifauswahl auf diese Kriterien:

Checkliste für Implantat-Tarife

Checkliste für Implantat-Tarife

Erstattungssatz prüfen

Mindestens 80 Prozent, ideal 90 bis 100 Prozent für Implantate

Knochenaufbau enthalten

Muss explizit im Tarif als Leistung genannt sein

Anzahl Implantate prüfen

Unbegrenzt oder mindestens 6 bis 8 pro Kiefer

Fehlende Zähne beachten

Prüfen Sie, ob bereits fehlende Zähne mitversichert werden können

Zahnstaffel analysieren

Mindestens 3.000 Euro im zweiten Jahr, schneller Anstieg der Limits

Wartezeit berücksichtigen

8 Monate einplanen oder Sofortschutz-Tarif wählen

GOZ-Faktor checken

Der 3,5-fache Satz der Gebührenordnung sollte erstattet werden

Fehlende Zähne: Besonderheit beachten

Wenn Ihnen bereits Zähne fehlen, ist die Tarifauswahl eingeschränkt. Manche Versicherer schließen fehlende Zähne komplett aus. Andere versichern ein bis vier fehlende Zähne gegen einen Aufschlag von 25 bis 40 Prozent pro Zahn. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag immer ehrlich, sonst riskieren Sie den Versicherungsschutz.

Tipp: Sofortschutz-Tarife sind oft flexibler bei fehlenden Zähnen, haben aber niedrigere Erstattungslimits in den ersten Jahren.

7. Fazit: Wann lohnt sich die Versicherung für Implantate?

Eine Zahnzusatzversicherung für Implantate lohnt sich besonders, wenn Sie Wert auf hochwertigen Zahnersatz legen und Ihren Eigenanteil von bis zu 3.000 Euro deutlich reduzieren möchten. Da Implantate in der Regel planbar sind, sollten Sie die Versicherung möglichst vor dem akuten Behandlungsbedarf abschließen.

Unsere Empfehlung

  • Ab 40 Jahren: Das Risiko für Zahnverlust steigt. Sichern Sie sich frühzeitig ab.
  • Bei bereits fehlendem Zahn: Wählen Sie einen Tarif, der fehlende Zähne mitversichert.
  • Vor angeratener Behandlung: Ein Sofortschutz-Tarif kann auch bei bestehendem Behandlungsbedarf leisten.

Vergleichen Sie die Tarife sorgfältig: Achten Sie auf mindestens 80 Prozent Erstattung, Knochenaufbau-Leistungen und eine Zahnstaffel, die zu Ihrem möglichen Behandlungsbedarf passt.

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8. Häufige Fragen zu Implantaten und Versicherung

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festzuschuss für die Krone auf dem Implantat, nicht für das Implantat selbst. Bei einer Einzelzahnlücke erhalten Sie je nach Bonusheft zwischen 550 und 700 Euro Zuschuss. Bei Gesamtkosten von 2.000 bis 3.500 Euro für ein Einzelimplantat tragen Sie somit 70 bis 85 Prozent der Kosten selbst. Nur in seltenen Ausnahmefällen wie nach Tumoroperationen oder bei schweren Kieferfehlbildungen übernimmt die GKV auch die Implantatkosten.
Je nach Tarif erstattet die Zahnzusatzversicherung zwischen 75 und 100 Prozent der Implantatkosten. Bei Premium-Tarifen sind 90 bis 100 Prozent üblich. Ein Beispiel: Bei Behandlungskosten von 3.000 Euro und einem GKV-Festzuschuss von 650 Euro beträgt Ihr Eigenanteil ohne Versicherung 2.350 Euro. Mit einem 90-Prozent-Tarif sinkt dieser auf rund 235 Euro, mit einem 100-Prozent-Tarif auf null Euro. Achten Sie darauf, dass Knochenaufbau im Tarif enthalten ist, da dieser zusätzlich 300 bis 1.500 Euro kosten kann.
Ein Zahnimplantat mit Knochenaufbau kostet in der Regel 2.500 bis 4.500 Euro. Der Knochenaufbau allein schlägt mit 300 bis 1.500 Euro zu Buche, je nach Umfang der notwendigen Maßnahmen. Ein externer Sinuslift kostet etwa 1.000 Euro zusätzlich. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keinen Anteil am Knochenaufbau, dieser wird komplett privat abgerechnet. Nur die Krone auf dem Implantat wird bezuschusst. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung können Sie den Eigenanteil deutlich reduzieren.
Ja, bei einigen Tarifen ist das möglich. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Versicherer: Manche Tarife schließen fehlende Zähne generell aus, andere versichern ein bis vier fehlende Zähne mit einem Aufschlag von oft 25 bis 40 Prozent pro Zahn. Sofortschutz-Tarife können ebenfalls fehlende Zähne mitversichern. Wichtig ist, dass Sie die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss ehrlich beantworten. Verschweigen Sie keine fehlenden Zähne, da dies im Leistungsfall zur Vertragskündigung führen kann.
Ja, es gibt Tarife mit Sofortschutz, die auch für bereits angeratene Behandlungen leisten. Die übliche Wartezeit beträgt bei den meisten Tarifen 8 Monate für Zahnersatz. Sofortschutz-Tarife haben häufig niedrigere Erstattungslimits in den ersten Jahren. In der Regel gilt eine Zahnstaffel: Im ersten Jahr sind oft nur 500 bis 1.750 Euro erstattungsfähig, mit steigenden Limits in den Folgejahren. Ab dem vierten oder fünften Jahr entfällt die Begrenzung bei vielen Tarifen.
Der Eigenanteil hängt vom Erstattungssatz Ihres Tarifs ab. Bei einem Einzelzahnimplantat mit 3.000 Euro Behandlungskosten und 650 Euro GKV-Festzuschuss ergibt sich folgendes Bild: Ohne Versicherung zahlen Sie 2.350 Euro selbst. Mit einem 90-Prozent-Tarif sinkt Ihr Eigenanteil auf etwa 235 Euro. Bei einem 100-Prozent-Tarif tragen Sie keinen Eigenanteil mehr. Beachten Sie die Zahnstaffel in den ersten Vertragsjahren: Die Erstattung kann auf 1.000 bis 1.750 Euro im ersten Jahr begrenzt sein.
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