Regelversorgung beim Zahnersatz: Was zahlt die Kasse?Festzuschüsse verstehen und nutzen
Die Kasse zahlt 60-75% der Regelversorgung. Mit Bonusheft senken Sie Ihren Eigenanteil um bis zu 15 Prozentpunkte.
Das Wichtigste in Kürze
checkDie Regelversorgung ist die Standardtherapie der GKV und Basis für den Festzuschuss beim Zahnersatz.
checkDie Kasse zahlt 60 Prozent der Regelversorgungskosten. Mit Bonusheft steigt der Zuschuss auf bis zu 75 Prozent.
checkSie haben freie Therapiewahl: Der Festzuschuss bleibt gleich, egal ob Regelversorgung oder höherwertige Variante.
checkDie Härtefallregelung übernimmt 100 Prozent der Regelversorgung für Versicherte mit geringem Einkommen.
checkEine Zahnzusatzversicherung reduziert den Eigenanteil deutlich. Gute Tarife erstatten bis zu 100 Prozent.
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Inhaltsverzeichnis
1. So rechnet die Kasse beim Zahnersatz
Sie haben einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt erhalten und fragen sich, was die Krankenkasse davon übernimmt? Der Begriff Regelversorgung taucht dabei häufig auf und ist der Schlüssel zum Verständnis der Kostenaufteilung beim Zahnersatz.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt beim Zahnersatz sogenannte Festzuschüsse. Diese richten sich nach dem zahnmedizinischen Befund und decken 60 bis 75 Prozent der Kosten für die Regelversorgung ab. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Und was bedeutet es für Ihren Eigenanteil, wenn Sie eine hochwertigere Versorgung wählen?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das Festzuschuss-System funktioniert, welche Versorgungsformen es gibt und wie Sie Ihren Eigenanteil berechnen können.
2. Was bedeutet Regelversorgung beim Zahnersatz?
Die Regelversorgung ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund als Standardtherapie gilt. Sie ist medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in der Festzuschuss-Richtlinie fest, welche Versorgung für welchen Befund als Regelleistung definiert ist.
Wichtig zu verstehen: Die Regelversorgung bedeutet nicht, dass Sie nur diese Behandlung wählen dürfen. Sie dient vielmehr als Berechnungsgrundlage für den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse. Sie können jederzeit eine hochwertigere Versorgung wählen. Der Zuschuss der Kasse bleibt dabei gleich, Sie tragen lediglich die Mehrkosten selbst.
Merkmale der Regelversorgung
Medizinisch ausreichend: Die Versorgung erfüllt alle medizinischen Anforderungen zur Wiederherstellung der Kaufunktion
Zweckmäßig: Sie ist für den jeweiligen Befund geeignet und erfüllt ihren Zweck
Wirtschaftlich: Sie entspricht dem wirtschaftlichen Standard ohne vermeidbare Mehrkosten
Befundbezogen: Für jeden zahnmedizinischen Befund ist eine konkrete Regelversorgung definiert
Ein Beispiel: Fehlt ein einzelner Backenzahn, ist die Regelversorgung in der Regel eine Brücke aus Nicht-Edelmetall. Diese Lösung schließt die Lücke funktionell und ist medizinisch bewährt. Möchten Sie stattdessen eine Vollkeramik-Brücke oder ein Implantat, steht Ihnen das frei. Die Kasse zahlt aber nur den Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert.
3. Festzuschuss: So beteiligt sich die Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt beim Zahnersatz befundbezogene Festzuschüsse. Diese decken 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich dieser Anteil.
Bonusheft-Staffelung
Ohne Bonusheft: 60 Prozent der Regelversorgungskosten
Nach 5 Jahren: 70 Prozent bei nachgewiesenen jährlichen Zahnarztbesuchen
Nach 10 Jahren: 75 Prozent bei durchgehend dokumentierten Kontrollen
Für den maximalen Bonus müssen Sie mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt gewesen sein. Ein einmaliges Versäumnis innerhalb von zehn Jahren kann folgenlos bleiben. Bei längeren Unterbrechungen beginnt die Frist jedoch von vorn.
Härtefallregelung bei geringem Einkommen
Versicherte mit geringem Einkommen können über die Härtefallregelung 100 Prozent der Regelversorgung erstattet bekommen. Anspruch haben unter anderem Bürgergeld-Empfänger, BAföG-Empfänger und Personen mit Einkommen unter der Einkommensgrenze. Für Alleinstehende liegt diese Grenze bei rund 1.580 Euro monatlichem Bruttöinkommen. Eine gleitende Härtefallregelung greift, wenn Ihr Einkommen knapp über dieser Grenze liegt.
Neben der Regelversorgung gibt es zwei weitere Versorgungsformen: die gleichartige und die andersartige Versorgung. Der Unterschied liegt in der Art und dem Umfang der gewählten Behandlung. Für Ihren Eigenanteil ist diese Unterscheidung entscheidend.
Gleichartige Versorgung
Eine Versorgung ist gleichartig, wenn sie die gleiche Zahnersatzart wie die Regelversorgung nutzt, aber zusätzliche Leistungen beinhaltet. Typisches Beispiel: Statt einer metallischen Vollkrone wählen Sie eine Zirkonkrone. Die Krankenkasse zahlt den gleichen Festzuschuss wie bei der Regelversorgung. Die Mehrkosten für das hochwertigere Material tragen Sie selbst.
Andersartige Versorgung
Andersartig bedeutet, dass Sie eine komplett andere Zahnersatzart wählen als in der Festzuschuss-Richtlinie vorgesehen. Das klassische Beispiel: Statt einer Brücke entscheiden Sie sich für ein Implantat. Auch hier erhalten Sie den befundbezogenen Festzuschuss. Da Implantate jedoch deutlich teurer sind als Brücken, fällt Ihr Eigenanteil entsprechend höher aus.
Merkmal
Regelversorgung
Gleichartig
Andersartig
Definition
Standardtherapie laut Richtlinie
Upgrade in gleicher Art
Andere Zahnersatzart
Beispiel Krone
Metallkrone
Zirkonkrone
Implantat mit Krone
Kassenzuschuss
60-75% der Regelversorgung
Gleicher Festzuschuss
Gleicher Festzuschuss
Eigenanteil
25-40%
Höher durch Mehrkosten
Deutlich höher
Bei der Abrechnung gibt es ebenfalls Unterschiede: Die Regelversorgung wird über den Bewertungsmaßstab Zahnärztlicher Leistungen abgerechnet. Bei gleichartiger Versorgung erfolgt eine kombinierte Abrechnung, bei andersartiger Versorgung wird komplett nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.
Die konkrete Regelversorgung hängt vom zahnmedizinischen Befund ab. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat verschiedene Befundklassen definiert, denen jeweils bestimmte Standardtherapien zugeordnet sind.
Häufige Befunde und ihre Regelversorgung
Stark zerstörter Zahn: Metallische Vollkrone im Seitenzahnbereich. Gesamtkosten etwa 400 Euro, Festzuschuss ohne Bonus rund 240 Euro.
Einzelne Zahnlücke: Brücke aus Nicht-Edelmetall. Im Seitenzahnbereich liegen die Gesamtkosten bei etwa 920 Euro, der Festzuschuss ohne Bonus bei rund 550 Euro.
Mehrere fehlende Zähne: Modellgussprothese als herausnehmbarer Zahnersatz. Bei größeren Lücken oder fehlendem Pfeilerzahn wird eine Teilprothese zur Regelversorgung.
Zahnloser Kiefer: Totalprothese. Im Oberkiefer und Unterkiefer gelten unterschiedliche Befundnummern mit entsprechenden Festzuschüssen.
Die fünf Befundklassen im Überblick
Befundklasse 1: Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
Befundklasse 2: Zahnbegrenzte Lücke mit einem oder mehreren fehlenden Zähnen
Befundklasse 3: Freiendsituation oder größere Lücken, die herausnehmbaren Zahnersatz erfordern
Befundklasse 4: Restzahnsituation mit kombiniertem Zahnersatz
Befundklasse 5: Zahnloser Kiefer mit Totalprothese
6. Eigenanteil berechnen: Was Sie selbst zahlen
Die Berechnung Ihres Eigenanteils ist einfach: Von den Gesamtkosten ziehen Sie den Festzuschuss der Krankenkasse ab. Der verbleibende Betrag ist Ihr Eigenanteil.
Rechenbeispiel: Einzelzahnlücke im Seitenzahnbereich
Bei einer Einzelzahnlücke zeigt sich der Unterschied zwischen den Versorgungsformen deutlich. Der Festzuschuss ohne Bonusheft beträgt jeweils rund 550 Euro.
Regelversorgung (NEM-Brücke): Gesamtkosten 920 Euro abzüglich 550 Euro Festzuschuss ergibt einen Eigenanteil von etwa 370 Euro
Gleichartig (Vollkeramik-Brücke): Gesamtkosten 1.800 Euro abzüglich 550 Euro Festzuschuss ergibt einen Eigenanteil von etwa 1.250 Euro
Andersartig (Implantat): Gesamtkosten 3.000 Euro abzüglich 550 Euro Festzuschuss ergibt einen Eigenanteil von etwa 2.450 Euro
Bei einem lückenlos geführten Bonusheft über zehn Jahre erhöht sich der Festzuschuss auf rund 690 Euro. Der Eigenanteil bei Regelversorgung sinkt dann auf etwa 230 Euro. Bei höherwertigen Versorgungen macht der Bonus-Zuschlag jedoch nur einen kleinen Teil der Mehrkosten aus.
7. Fazit
Die Regelversorgung beim Zahnersatz ist die Berechnungsgrundlage für den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse. Sie steht für eine medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Standardtherapie. Sie selbst haben die freie Wahl: Sie können bei der Regelversorgung bleiben oder sich für eine gleichartige oder andersartige Versorgung entscheiden.
Bei höherwertigen Versorgungen wie Vollkeramik oder Implantaten steigt der Eigenanteil erheblich. Eine Zahnzusatzversicherung kann diesen Eigenanteil reduzieren oder je nach Tarif sogar komplett übernehmen. Besonders bei teuren Behandlungen wie Implantaten macht sich eine gute Absicherung bezahlt.
8. Häufig gestellte Fragen
Die Regelversorgung ist die medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Standardtherapie der gesetzlichen Krankenversicherung. Was im Einzelfall als Regelversorgung gilt, ist in der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Ein Beispiel: Bei einem zerstörten Backenzahn ist die Regelversorgung eine metallische Vollkrone. Sie können sich frei für eine andere Versorgung entscheiden, doch der Festzuschuss der Kasse bleibt gleich.
Bei gleichartiger Versorgung wählen Sie eine verbesserte Version der Regelversorgung in der gleichen Zahnersatzart, etwa eine Zirkonkrone statt einer Metallkrone. Bei andersartiger Versorgung wählen Sie eine komplett andere Zahnersatzart, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. In beiden Fällen zahlt die Krankenkasse den gleichen Festzuschuss wie bei der Regelversorgung. Die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss, der 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung abdeckt. Mit einem gepflegten Bonusheft steigt der Zuschuss: Nach 5 Jahren regelmäßiger Zahnarztbesuche auf 70 Prozent, nach 10 Jahren auf 75 Prozent. Bei einer Brücke im Seitenzahnbereich beträgt der Festzuschuss ohne Bonus rund 550 Euro, mit maximalem Bonus rund 690 Euro.
Bei reiner Regelversorgung liegt Ihr Eigenanteil ohne Bonusheft bei rund 40 Prozent der Gesamtkosten. Mit 5 Jahren Bonusheft sinkt er auf etwa 30 Prozent, mit 10 Jahren auf rund 25 Prozent. Ein konkretes Beispiel: Bei einer metallischen Vollkrone im Backenzahn mit Gesamtkosten von rund 400 Euro beträgt Ihr Eigenanteil ohne Bonus etwa 160 Euro. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung, steigt der Eigenanteil entsprechend.
Ja, Sie haben freie Therapiewahl. Die Regelversorgung ist lediglich die Berechnungsgrundlage für den Festzuschuss der Krankenkasse. Sie können jederzeit eine gleichartige oder andersartige Versorgung wählen, zum Beispiel eine Vollkeramik-Brücke oder ein Implantat. Der Festzuschuss bleibt gleich, die Mehrkosten tragen Sie selbst. Bei einer Einzelzahnlücke etwa kostet eine Regelversorgung rund 370 Euro Eigenanteil, ein Implantat dagegen rund 2.450 Euro.
Bei der Härtefallregelung übernimmt die Krankenkasse 100 Prozent der Regelversorgung, also den doppelten Festzuschuss. Anspruch haben Versicherte mit geringem Einkommen, etwa Bürgergeld-Empfänger, BAföG-Empfänger oder Personen in Grundsicherung. Die Einkommensgrenze liegt für Alleinstehende bei rund 1.580 Euro brutto monatlich. Wer knapp darüber liegt, kann über die gleitende Härtefallregelung einen zusätzlichen Zuschuss erhalten. Ein separater Antrag bei der Krankenkasse ist erforderlich.
Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil deutlich reduzieren oder komplett abdecken. Bei Regelversorgung erstatten gute Tarife häufig 100 Prozent, sodass für Sie keine Kosten bleiben. Besonders wertvoll wird die Versicherung bei gleichartiger oder andersartiger Versorgung: Bei einem Implantat mit Eigenanteil von über 2.000 Euro erstattet etwa ein 90-Prozent-Tarif den Großteil. Tarife beginnen ab rund 7 Euro monatlich, hochwertige Tarife mit 100-Prozent-Erstattung ab etwa 18 Euro.