2. Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen als Ablehnungsgrund
Wartezeiten und Summenbegrenzungen sind die häufigsten Gründe für Leistungsablehnungen in den ersten Vertragsjahren. Diese Regelungen schützen den Versicherer vor Personen, die erst dann eine Versicherung abschließen, wenn bereits ein teurer Behandlungsbedarf besteht.
Wartezeiten verstehen
Die allgemeine Wartezeit beträgt bei den meisten Tarifen 3 Monate für Zahnbehandlungen und 6 bis 8 Monate für Zahnersatz. Für die professionelle Zahnreinigung gilt oft keine Wartezeit. Unfallbedingte Behandlungen sind in der Regel sofort nach Vertragsabschluss versichert.
Die Zahnstaffel erklärt
Die Zahnstaffel begrenzt die maximale Erstattung in den ersten 3 bis 5 Vertragsjahren. Typische Staffelungen sehen so aus: Im ersten Jahr werden maximal 500 bis 1.000 Euro erstattet, im zweiten Jahr 1.500 bis 2.000 Euro, im dritten Jahr 3.000 bis 4.000 Euro. Erst ab dem vierten oder fünften Jahr gilt meist der volle Versicherungsschutz ohne Begrenzung.
Wichtig: Die Staffel bezieht sich auf die Erstattung durch die Versicherung, nicht auf die Behandlungskosten. Wenn Sie im ersten Jahr eine Behandlung für 2.000 Euro benötigen und die Staffel 1.000 Euro vorsieht, erhalten Sie maximal 1.000 Euro – auch wenn Ihr Tarif eigentlich 100% Erstattung verspricht.
Was tun bei Ablehnung wegen Wartezeit oder Staffel?
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein auf das genaue Datum des Versicherungsbeginns. Berechnen Sie, ob die Wartezeit bereits abgelaufen ist und welcher Staffelbetrag Ihnen zusteht. Bei Unklarheiten fordern Sie eine detaillierte Berechnung vom Versicherer an. Die Beweislast liegt beim Versicherer – er muss nachweisen, dass die Wartezeit noch nicht abgelaufen war.