5. Eigenanteil senken: so sparen Sie beim Zahnersatz
Trotz Festzuschuss bleibt bei Zahnersatz oft ein erheblicher Eigenanteil. Mit den folgenden Strategien senken Sie Ihre Kosten deutlich und behalten die Kontrolle über Ihr Budget.
Härtefallregelung beantragen
Versicherte mit geringem Einkommen können die Härtefallregelung nutzen. Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei etwa 1.358 Euro brutto monatlich für Alleinstehende. Für jede im Haushalt lebende Person erhöht sich die Grenze um etwa 481 Euro. Bei Härtefall verdoppelt sich der Festzuschuss – die Regelversorgung ist dann komplett kostenfrei.
Auch wenn Ihr Einkommen knapp über der Grenze liegt, kann eine gleitende Härtefallregelung greifen. Dabei sinkt der Eigenanteil proportional. Stellen Sie den Antrag vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Zweitmeinung und Vergleichsangebote einholen
Die Kosten für identischen Zahnersatz können zwischen Zahnarztpraxen um 20 bis 40 Prozent variieren. Holen Sie mindestens zwei Vergleichsangebote ein. Viele Krankenkassen bieten kostenlose Zweitmeinungs-Services an, bei denen unabhängige Zahnärzte Ihren Heil- und Kostenplan prüfen und günstigere Alternativen vorschlagen.
Zahnzusatzversicherung als Eigenanteil-Schutz
Eine Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif 70 bis 100 Prozent der Gesamtkosten für Zahnersatz. Ein konkretes Beispiel: Bei einer Vollkeramikkrone für 800 Euro erhalten Sie rund 180 Euro Festzuschuss. Ohne Versicherung bleiben 620 Euro Eigenanteil. Mit einem 70-Prozent-Tarif ab 7,65 Euro im Monat reduziert sich dieser Betrag deutlich. Tarife mit 100 Prozent Erstattung übernehmen die gesamten Kosten abzüglich des Kassenzuschusses.
Wichtig: Schließen Sie die Versicherung ab, bevor eine Behandlung angeraten wird. Bereits diagnostizierte oder geplante Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei fehlenden Zähnen oder laufenden Behandlungen kann der Abschluss erschwert oder teurer sein.
Regelversorgung akzeptieren
Die Regelversorgung ist medizinisch ausreichend und funktional gleichwertig. Im nicht sichtbaren Backenzahnbereich erfüllt eine Metallkrone denselben Zweck wie eine teure Keramikkrone. Bei der Regelversorgung zahlen Sie nur einen geringen Eigenanteil – oder bei Härtefall gar nichts.
Ratenzahlung vereinbaren
Viele Zahnarztpraxen bieten zinsfreie Ratenzahlungen an. So verteilen Sie den Eigenanteil über mehrere Monate und vermeiden finanzielle Engpässe. Klären Sie die Konditionen vor Behandlungsbeginn schriftlich ab.